Inklusion bedeutet die umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Das schließt ausdrücklich das Recht auf Bildung ein.

Das schließt ausdrücklich das Recht auf Bildung ein. Die inklusive Schule ist eine Schule der individuellen Förderung, in der jedes Kind mit seinen individuellen Talenten, Begabungen sowie besonderen Bedarfen bestmöglich unterstützt wird. Die inklusive Schule begreift Heterogenität als Grundlage und Chance schulischer Arbeit und Bildung.

In der letzten Sitzung des Northeimer Kreistages fand ein Antrag zur Erarbeitung eines inklusiven Konzeptes für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises keine Mehrheit. Deshalb haben nun die SPD-Kreistagsfraktion und die Kreistagsgruppe Grüne-Linke in einem gemeinsamen Antrag einen Fragenkatalog an Landrätin Astrid Klinkert-Kittel formuliert und die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beantragt.

Nach der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes Anfang 2018 haben einige Schulträger, unter anderem der Landkreis Northeim, die Möglichkeit wahrgenommen, Förderschulen Lernen im Sekundarbereich I bis längstens 2028 weiterlaufen zu lassen. Voraussetzung ist dabei, dass die Schulträger ein regionales Inklusionskonzept erarbeitet haben, das deutlich macht, wie der Weg in ein inklusives Schulsystem vor Ort gestaltet werden soll.

Dieses Konzept gibt es bisher im Landkreis Northeim nicht. Für die Antragsteller betonen deshalb die Grünen-Kreistagsabgeordnete Karen Pollok und der SPD-Fraktionsvorsitzende Uwe Schwarz MdL, dass diese Bedingung nun umzusetzen sei und die inklusiven Schulen entsprechend zu unterstützen sind.

Grüne-Linke und die SPD möchten, dass sich der Kreistag erneut zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und zu einem inklusiven Schulsystem, wie es im Niedersächsischen Schulgesetz definiert ist, bekennt. Dazu gehört laut Pollok und Schwarz auch, dass die Realisierung des inklusiven Schulsystems aktiv mit allen Beteiligten zu gestalten ist. Ziel sei es, inklusive Schulen weiterzuentwickeln und die Schulen bei der Umsetzung zu unterstützen.

Von Interesse für die Antragsteller ist aber auch, wie der Sachstand zu den vorgelegten Rahmenkonzepten bzw. Maßnahmenplänen der Förderschulen seit 2018 gestaltet ist. Zudem möchten SPD und Grüne-Linke wissen, wie die inklusive Beschulung in den sogenannten Regelschulen umgesetzt wird, hierzu möchten die Antragsteller die genannten Schulen im Bildungsausschuss des Kreistages anhören.

Wir stehen für Integration auch der Menschen mit einer Lernbehinderung, betonen Karen Pollok und Uwe Schwarz. Es ist eine Verschwendung von Ressourcen, wenn zwei parallele Systeme die gleiche Klientel beinhaltet. Vielmehr sollten diese Kräfte in der inklusiven Schule in nur einer Form gebündelt werden.

Außerdem, stellen SPD und Grüne-Linke klar, geht es ausschließlich um Schülerinnen und Schüler mit einer sogenannten Lernbehinderung. Alle anderen Schulformen im Bereich der Förderpädagogik stehen nicht zur Disposition.