Der Kreistag des Landkreises Northeim hat vor rund zwei Jahren auf Vorschlag von Landrätin Astrid Klinkert-Kittel den Einstieg in die institutionelle Förderung von Tafelläden im Kreisgebiet beschlossen und damit die Grundlage für eine verlässliche Unterstützung dieser wichtigen Aufgabe geschaffen.

Die SPD-Kreistagsfraktion hat kürzlich Vertreterinnen und Vertreter der vier im Landkreis Northeim tätigen Tafeln zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Dabei ging es zunächst um ein Lagebild, wie die Tafelläden in der zurückliegenden Zeit ihre Arbeit aufgrund der besonderen Herausforderungen aus dem Pandemiegeschehen, der aktuellen Flüchtlingssituation und den damit verbundenen wirtschaftlichen Veränderungen wahrnehmen. Zusätzlich wurde um eine Einschätzung gebeten, welche Herausforderungen in der kommenden Zeit gesehen werden.

Im Ergebnis war danach zunächst festzustellen, dass die Tafelläden sehr unterschiedlich aufgestellt sind und auch die Anzahl der regelmäßigen Kundinnen/Kunden bzw. Ausgaben von Lebensmitteln stark differiert.

Alle Tafelläden berichteten jedoch über einen starken Anstieg von neuen Kundinnen und Kunden, welcher in den vergangenen Monaten zu verzeichnen war. Besondere Herausforderungen bestehen für alle Tafelläden, weil die Lebensmittelspenden rückläufig sind. Teilweise besteht die Notwendigkeit, Lebensmittel dazuzukaufen, um die vor Ort bestehenden Bedarfe zu decken. Große Herausforderungen bestehen darin, ausreichend Personen zu finden, die die Ausgabe vor Ort wahrnehmen.

Einhellig wurde die Sorge geäußert, dass sich die gesamte Situation ab Herbst 2022 durch noch mehr Kundinnen und Kunden sowie eine weitere Verknappung an Lebensmittelspenden verschärfen und damit der soziale Frieden gefährdet wird.

Ebenfalls einhellig zeigten sich alle Tafelläden über die Förderung des Landkreises und die gute und unbürokratische Unterstützung aus der Kreisverwaltung dankbar.

Aus den bisherigen Praxiserfahrungen wurde der Wunsch geäußert, die Richtlinie anzupassen. Gemeinsam mit der SPD-Kreistagsfraktion wurden daraufhin folgende Eckpunkte für eine Modifizierung der Richtlinie diskutiert, die es ermöglicht, dass Überschüsse aus der Landkreisförderung künftig weiter den Tafeln zur Verfügung stehen. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag soll außerdem ein variabler Zuschlag in Abhängigkeit der tatsächlichen Lebensmittel-Ausgaben des Vorjahres gewährt werden, zusätzlich soll ein Zuschlag für zugekaufte Artikel möglich sein.

Die SPD-Kreistagsfraktion wird diese Vorhaben als Antrag in den Kreistag einbringen und hofft auf eine rasche Anpassung der entsprechenden Richtlinie im Interesse der Tafelläden.