Was passiert eigentlich, wenn in einem Zwei-Personen-Haushalt eine zu pflegende Person lebt und die andere - pflegende - Person wegen gesundheitlicher Probleme kurzfristig mit dem Rettungsdienst einer Behandlung zugeführt werden muss?

Uwe Schwarz MdL
Uwe Schwarz MdL

Diese Situation stellt sich insbesondere in Haushalten, in denen beispielsweise ein älteres Ehepaar lebt, möglicherweise mit einem dementen Ehepartner. Die Rettungsdienste jedenfalls haben bisher keine Möglichkeit, in so einem Fall sofort eine Stelle zu informieren, die eine sofortige Betreuung sicherstellt. Dies muss anders werden, fordert die SPD-Kreistagsfraktion Northeim.

Die Anzahl der Personen, die Pflege benötigen, hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist von einer weiteren Zunahme auszugehen, betonen Fraktionsvorsitzender Uwe Schwarz MdL und Fraktionsgeschäftsführer Peter Traupe für die Sozialdemokraten im Kreistag. Der weit überwiegende Anteil aller Pflegbedürftigen werde zu Hause von Pflegepersonen betreut, dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Ehe- bzw. Lebenspartner.

Pflegende Personen sind Menschen, die pflegebedürftige Familienangehörige in ihrem häuslichen Umfeld betreuen. Sie leisten einen wichtigen, dreifachen Dienst: Sie erfüllen ihren Angehörigen den Wunsch, zu Hause gepflegt zu werden, sie entlasten mit ihrer in der Regel unbezahlten Dienstleistung die Sozialversicherungskassen und sie überbrücken mit ihrer Arbeit den voranschreitenden Pflegekräftemangel in Deutschland.

Zu wenig Aufmerksamkeit wird dabei der Tatsache geschenkt, dass pflegende Personen durch die Pflegearbeit einem hohen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind. Zur eigentlichen körperlichen und seelischen Betreuung kommt auch die 24-stündige Bereitstellung von Betreuungssicherheit für die/den zu Pflegenden.

Wenn nun die pflegende Person durch eine akute Erkrankung plötzlich ausfällt und dem Krankenhaus mit dem Rettungsdienst zugeführt werden muss, verbleiben oftmals zu pflegende Personen in einem hilflosen und verwirrten Zustand in der Wohnung, die dann auf sich allein gestellt sind. Aus Rückmeldungen, die wir vom Rettungsdienst erhalten haben, führt das oft zu sehr schwierigen und belastbaren Situationen bei allen Akteuren, die sich vor Ort nicht zeitnah auflösen lassen.

Hier fehlt es an einer verlässlichen Koordination einer spontanen Verhinderungspflege bzw. Übergangsbetreuung. Hilfreich wäre, wenn Rettungsdienst/Polizei/Feuerwehr über eine zentrale Rufnummer eine sofortige Betreuung der zurückbleibenden Person organisieren können, sofern diese hilflos ist.

Das ist laut Uwe Schwarz und Peter Traupe Ziel eines Antrages, mit dem die Landrätin beauftragt werden soll, über das Netzwerk Pflege im Landkreis Northeim das Thema „Koordination einer Verhinderungspflege bzw. Übergangsbetreuung bei plötzlichem Ausfall der Pflegeperson“ zu platzieren und dort gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, damit Rettungsdienste, Polizei, aber auch Angehörige im Notfall auf eine 24/7-Anlaufstelle zurückgreifen können.