Verschiedene sozial- und gesundheitspolitische Themen hat die SPD-Kreistagsfraktion in der jüngeren Vergangenheit auf den Weg gebracht, wie der Fraktionsvorsitzende Uwe Schwarz MdL und Fraktionsgeschäftsführer Peter Traupe in einer Zusammenfassung resümieren.

Uwe Schwarz MdL

Bereits im letzten Jahr hat der Kreistag auf Antrag der SPD ein Konzept zur finanziellen Unterstützung der Hebammen bei der Existenzgründung und bei der Wahrnehmung der Pflichtfortbildungen beschlossen. Wie im letzten Sozialausschuss berichtet wurde, haben sich inzwischen zwei neue Geburtshelferinnen im Kreisgebiet niedergelassen. Außerdem wurde inzwischen zur Schwangerenversorgung in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsregion Göttingen eine neue digitale Hilfe namens „HEDI – Hebammenversorgung digital unterstützt“ initiiert. HEDI soll in Form einer App kostenlos allen Schwangeren zur Verfügung stehen.
Ebenfalls auf Initiative der SPD hat sich jüngst der Sozialausschuss mit der Mittagessenversorgung für Kinder aus Familien mit Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz beschäftigt. Während der Schließung der Schulen aufgrund der Pandemie war die Versorgung dieser Kinder mit Mittagessen nicht möglich. Die Sozialdemokraten haben dazu angeregt, den Bundesgesetzgeber aufzufordern, künftig in solchen Fällen auch die Auszahlung des Geldes an die betroffenen Familien zu ermöglichen.
Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion hat der Sozialausschuss außerdem ein Konzept für den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Landkreis Northeim in Auftrag gegeben. Die Pandemie hat seit Beginn des laufenden Jahres gezeigt, dass die Gesundheitsämter in der gesamten Republik auf diese neue und völlig unerwartete Herausforderung nicht vorbereitet gewesen sind. Mit dem beauftragten Konzept soll in Verbindung mit einer besseren Personalausstattung gewährleistet werden, dass das Gesundheitsamt alle anstehenden Aufgaben besser bündeln und gewährleisten kann.
Ebenfalls aufgrund eines Antrages der SPD im Kreistag befindet sich ein Mobiles Ersthelfersystem im Aufbau. Eingeführt wird das System „Mobile Retter“. Es basiert auf dem Prinzip der automatischen Alarmierung von aufgrund Beruf oder Ausbildung durch den entsprechenden Rettungsdienst qualifizierten und durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) akkreditierten Ersthelfern in der Nähe eines Notfallortes, wenn durch die Leitstelle das Alarmstichwort „Bewusstlose Person“ oder „Reanimation“ gewählt wurde. Diese erfolgt über eine App auf dem Smartphone der ehrenamtlichen Helfer.