Mit einer Richtlinie zur Regelung der Tagespflege im Landkreis Northeim hat sich jüngst der Jugendhilfeausschuss beschäftigt. Die Honorierung der Tagespflegepersonen ist einheitlich geregelt in allen südniedersächsischen Landkreisen. Betreuung von Kindern in Tagespflege hat den gleichen Betreuungsauftrag wie stationäre Tageseinrichtungen. Deshalb setzt sich die SPD-Kreistagsfraktion dafür ein, dass die Tätigkeit von Tagesmütter und –väter auch in finanzieller Hinsicht eine deutliche Aufwertung erfährt. Wie Peter Traupe, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses erklärt, erhält eine Tagespflegeperson bisher 4 Euro pro Stunde und Kind. Immer vorausgesetzt, dass sie eine entsprechende fachliche Qualifikation besitzt. Beschämend wenig, so Traupe, und deshalb hat die SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss eine Initiative gestartet, um Tagespflegepersonen eine angemessene Honorierung zu ermöglichen. Wer sein Kind in Obhut Dritter gibt, um der Berufstätigkeit nachzugehen, erwartet zu Recht eine gute Betreuung. Und gute Arbeit muss auch bei der Kinderbetreuung gut bezahlt werden, macht Traupe für die SPD-Fraktion deutlich. Deshalb wurde der Landrat beauftragt, in Gesprächen mit den anderen Jugendhilfeträgern in Südniedersachsen eine Erhöhung der Honorare für Tagesmütter und – väter zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, soll der Landrat nach dem Willen der SPD ein Konzept für eine eigenständige Regelung im Landkreis entwickeln.