Die Übertragung der im Jahr 2020 nicht verausgabten Mittel gemäß der „Richtlinie zur Förderung der allgemeinen Jugendarbeit“ in das Jahr 2021 hat die SPD-Kreistagsfraktion Northeim bei Landrätin Astrid Klinkert-Kittel beantragt.

Uwe Schwarz MdL

Wie Fraktionsvorsitzender Uwe Schwarz MdL und Fraktionsgeschägtsführer Peter Traupe in ihrer Begründung ausführten, treffen die Corona-Pandemie und der monatelange sogenannte Lockdown auch die Vereine und Verbände der Jugendarbeit. Sogenannte Kinder- und Jugendarbeit im herkömmlichen Stil ist nicht mehr möglich. Den Jugendgruppenleiter*innen fehlt der Kontakt zu den von ihnen betreuten jungen Menschen, und diesen wiederum fehlt der Kontakt untereinander.

Studien belegen, dass die Kontaktbeschränkungen jüngere Menschen wegen des Fehlens sozialer Kontakte belasten. Langeweile greift um sich, die für jüngere Menschen tatsächlich sehr schwer auszuhalten ist. Sie wollen aktiv sein, Spaß haben, Kicks erleben. In dieser Zeit werden auch häufig Delikte begangen, Gesetze übertreten und Suchtmittel konsumiert. Zu dieser Lebensphase gehört dazu, Grenzen auszutesten. Die Isolation ist gerade da natürlich nicht förderlich.

Hier gilt es, über neue innovative Formen von Kinder- und Jugendarbeit Angebote für diese Altersgruppen zu schaffen. Gleichzeitig müssen Initiativen und Projekte aus der Zeit vor der Pandemie am Leben erhalten werden, damit die Arbeit nach Überwindung des Virus nahtlos fortgesetzt werden kann.

Diese Anstrengungen sind nur mit einer entsprechenden finanziellen Ausstattung der Vereine und Verbände möglich. Für diese ist der Jugendhilfeträger zuständig, betonen Schwarz und Traupe. Deshalb hofft die SPD-Kreistagsfraktion, dass mit einer Übertragung nicht verbrauchter Mittel in das aktuelle Jahr eine zusätzliche Förderung und Stärkung der Jugendarbeit in dieser schwierigen Zeit möglich sein wird.