Kein Zusammenhang mit erhoffter Bedarfszuweisung gegeben: SPD-Kreistagsfraktion beantragt Verzicht auf Haushaltssicherungskonzept 2026

Der Kreistag des Landkreises Northeim hatte am 13.12.2024 einen Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Gleichzeitig hatte er einen Verzicht auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts für das Jahr 2025 beschlossen und eine Entscheidung für 2026 zunächst zurückgestellt. Das Innenministerium als zuständige Aufsichtsbehörde hatte am 17.3.2025 den Kreishaushalt genehmigt und gleichzeitig mitgeteilt, dass das Ministerium bis zum 1.11.2025 einen Beschluss des Kreistages benötigt, ob für 2026 erneut auf ein Haushaltssicherungskonzept verzichtet werden soll. Andernfalls müsste ebenfalls bis zum 1.11.2025 ein solches Sanierungskonzept für 2026 vorgelegt werden.
Im Haushalt des Landkreises wird für die Jahre 2025 und 2026 jeweils ein Defizit von rund 50 Mio. Euro ausgewiesen. Dennoch hatte das Innenministerium sowohl den Verzicht auf ein Sicherungskonzept 2025 als auch schon den notwendigen Kreditrahmen für 2026 genehmigt.
In seiner Begründung weist das Ministerium daraufhin, dass mit den geplanten Kreditaufnahmen seitens des Landkreises ausschließlich unabweisbare Pflichtaufgaben des Landkreises finanziert werden sollen, unter anderem beim Katastrophenschutz, der Schulsanierung, im Rettungsdienst oder bei der Straßensanierung.
Angesichts dieser klaren Aussage des zuständigen Innenministeriums hält die SPDKreistagsfraktion auch für 2026 den erneuten Verzicht auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für sinnvoll. Dazu erklärte der Vorsitzende der SPDKreistagsfraktion Uwe Schwarz: „Die Kreisverwaltung hat uns ein vierseitiges Papier mit knapp 20 Einsparvorschlägen vorgelegt, die bereits alle im Haushaltsentwurf 2025/2026 umgesetzt wurden. Diese Einsparungen sind bereits beschlossen und müssen konsequent fortgeführt werden. Einen Zusammenhang zwischen einem
Haushaltssicherungskonzept für 2026 und der Gewährung einer Bedarfszuweisung durch das Land gibt es nicht. Entscheidende Grundlage dafür ist die Größe des Haushaltsdefizits“.
Weiter erklärte Uwe Schwarz: „2025 war das Defizit paradoxerweise noch zu klein für eine Bedarfszuweisung durch das Land. 2026 könnten wir nach aktueller Rechtslage in den Empfängerkreis rutschen. Deshalb beauftragen wir mit unserem Antrag die Kreisverwaltung, einen entsprechenden Antrag beim Land zu stellen“.
„Unser Landkreis lebt nicht auf zu großem Fuße, sondern er hat ein strukturelles Defizit, das durch übertragene Aufgaben entsteht, die nicht kostendeckend erstattet werden. Ernsthafte Einsparpotentiale haben wir nicht mehr und bei den sogenannten freiwilligen Leistungen liegen wir schon unterhalb der Vorgaben. Bliebe also nur noch eine deutliche Erhöhung der sogenannten Kreisumlage gegenüber unseren Städten und Gemeinden, die aber selbst keine ausgeglichenen Haushalte haben und deren Haushaltslöcher dann durch den Landkreis noch vergrößert würden. Das wollen wir als SPD-Kreistagsfraktion aber nicht. Unserem Landkreis ist durch das Innenministerium bestätigt worden, dass der Verzicht auf ein Konsolidierungskonzept 2025 plausibel und gut nachvollziehbar begründet wurde. Für 2026 hat sich an der Ausgangslage nichts geändert und deshalb beantragen wir, für 2026 erneut den Verzicht auf ein entsprechendes Einsparungskonzept zu erklären“, so der SPDFraktionsvorsitzende Uwe Schwarz abschließend.