Das Vorhaben der auf Initiative von Landrätin Astrid Klinkert-Kittel eingerichteten Jugendberufsagenturen zielt darauf ab, junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf durch Hilfeleistungen auf der Grundlage verschiedener Sozialgesetzbücher (kurz: SGB) zu unterstützen.

Im Allgemeinen sind die Arbeitsagenturen (SGB III), die Träger der Jugendhilfe mit der Jugendberufshilfe (SGB VIII § 13) sowie die Jobcenter (SGB II) für die berufliche Eingliederung junger Menschen unter 25 Jahren zuständig. In der Praxis unterliegen Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen dem Anwendungsbereich mehrerer Sozialgesetzbücher und es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Anlaufstellen und daraus folgend verschiedene Ansprechpartner. Zur Verzahnung und Verknüpfung der bestehenden Angebote hat die SPD-Kreistagsfraktion ausdrücklich die Einrichtung der Jugendberufsagentur im Landkreis Northeim begrüßt.

Ludwig Binnewies

Wie der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Ludwig Binnewies (Höckelheim) hervorhebt, sieht die SPD einen zusätzlichen Handlungsbedarf für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf beziehungsweise einer Schwerbehinderung. Beispielsweise berät der Integrationsfachdienst in Göttingen, der auch für den Landkreis Northeim zuständig ist, keine Schulabgänger*innen mit Einschränkung, weil er dafür regional keine Beauftragung durch die Arbeitsagentur bekommen hat. Die Beratung, Vermittlung in Ausbildung und Arbeit und Förderung dieses Personenkreises bedarf besonders intensiver Zusammenarbeit.

Ziel muss nach Auffassung der SPD-Kreistagsfraktion sein, möglichst viele junge Menschen in eine Arbeitsstelle oder Ausbildungsstelle des ersten Arbeitsmarktes zu vermitteln, betont Fraktionsgeschäftsführer Peter Traupe (Einbeck).

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Kreistag haben deshalb beantragt, dass der Landkreis Northeim nach Punkt 6.3 der Kooperationsvereinbarung für die Jugendberufsagentur eine „Projektgruppe Inklusion“ einrichtet. Dabei sollen auch Betriebe und weitere Partner, wie z. B. die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) einbezogen werden.