Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einiger Zeit beantragen Landwirte im Landkreis Northeim verstärkt den Bau von neuen Hänchenmastanlagen. Die gesetzlichen Bestimmungen für diese privilegierten landwirtschaftlichen Bauvorhaben im Außenbereich (§35 BauGB) lassen keinerlei Steuerungsinstrumente zu.

Gegen diese Vorhaben liegen jedoch erhebliche Bedenken vor:

• direkte Betroffenheit derjenigen, die bereits unter Allergien, Hautkrankheiten oder Asthma leiden;
• deutliche Zunahme der Feinstaubbelastung durch die Anlagen;
• erhöhte Geruchsbelästigung;
• erhöhter Einsatz von Antibiotika in der Tiermast;
• Lärmemissionen durch Betrieb und Transporte;
• Verminderung der Wohnqualität und Wertverlust von Immobilien.
Wir haben sehr viel Verständnis für die Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Northeim und im Besonderen in der direkten Umgebung der geplanten Ställe.
Im Interesse aller im Landkreis lebenden Menschen und unserer Gäste fordern wir die Landwirte, die Schlachtvieh produzieren wollen, auf, über die gesetzlichen Vorschriften hinaus freiwillig die Mindestabstände zur Wohnbebauung zu vergrößern, touristisch genutzte Bereiche zu meiden und den Einbau von Filteranlagen vorzunehmen.

Damit würde unserer Meinung nach Ihr Interesse nach wirtschaftlichem Handeln und unser Interesse nach angenehmer Nachbarschaft und letztlich Fortentwicklung des Landkreises in angemessenen Einklang gebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Wehner
Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion

Jörg Wolkenhauer
Fraktionsvorsitzender
Kreistagsfraktion B90/Die Grünen