Zum 01.01.2011 wurden die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) neu in den Leistungskatalog des SGB II und des SGB XII sowie in das Bundeskindergeldgesetz aufgenommen. Die finanziellen Mittel werden zur Bewirtschaftung den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover zugewiesen. In diesen Mittel sind nicht nur Gelder für die einzelnen Leistungsarten Schülerbeförderung, Schulbedarf, Lernförderung u.a. sowie für den erforderlichen Verwaltungsaufwand enthalten. Vielmehr werden den Kommunen befristet auch Sondermittel zur Verfügung gestellt, bspw. um allen teilhabeberechtigten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den Angeboten an Bildung und außerschulischer Teilhabe zu ermöglichen. Neben der Verwendung eines Teils dieser Sondermittel für die Finanzierung des Mittagessens für Hortkinder können diese auch für die Ausweitung der Schulsozialarbeit im Kreisgebiet eingesetzt werden.

Die Gruppe SPD/Grüne im Kreistag des Landkreises hat deshalb in einem Antrag für den Kreisausschuss beantragt, kurzfristig die dafür zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend einzusetzen und für eine Verbesserung der Versorgung der Schulen mit Schulsozialarbeitern zu sorgen. Der Antrag fordert sofortiges Handeln, um die Versäumnisse im Jahr 2011 in diesem Bereich möglichst noch kompensieren zu können. Bedauerlicherweise konnte eine Beratung dieses wichtigen Anliegens in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses nicht erfolgen, weil die CDU-Fraktion die Dringlichkeit des Themas verneint hat und damit keine Aufnahme in die bestehende Tagesordnung mehr möglich war.