Mit Unverständnis reagiert die SPD-Kreistagsfraktion auf das Bürgerbegehren zum Jugendfreizeitheim Silberborn.
Es ist demokratisch legitim und das gute Recht, sich durch ein Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Kreistages zu wenden, betonen für die Sozialdemokraten der kommissarische Fraktionsvorsitzende Uwe Schwarz, MdL und Fraktionsgeschäftsführer Peter Traupe.

SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schwarz MdL

Beim laufenden Bürgerbegehen zum Erhalt des Jugendfreizeitheims Silberborn sollten sich die Bürgerinnen und Bürger vor Abgabe ihrer möglichen Unterschrift zur Unterstützung des Bürgerbegehrens auch über die Auswirkungen informieren, die eintreten würden, wenn das Jugendfreizeitheim in der Trägerschaft des Landkreises Northeim verbleibt, wünscht sich die Fraktionsführung der SPD.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben mehrere Punkte für den Erhalt aufgeführt, die einer dringenden Klarstellung bedürfen:


1. Das Jugendfreizeitheim verfügt über Rücklagen von mehr als 1,1 Mio. Euro. Diese könnten das Betriebsdefizit noch einige Jahre decken.

Richtig ist: Der Kreistag hat mit Beschluss vom 8. Juni 2018 der Jugendstiftung den im Jugendfreizeitheim eingelegten Geschäftsanteil an der EAM als Zustiftung angeboten. Der Vorstand der Jugendstiftung hat die Zustiftung am 19. Juni 2018, also noch vor der Anzeige des Bürgerbegehrens, angenommen. Damit kommen über 125.000 Euro mehr pro Jahr über die Jugendstiftung direkt Projekten für Kinder und Jugendlichen im Landkreis zugute.

2. In den letzten 20 Jahren wurden ca. 1,4 Mio. Euro in das Jugendfreizeitheim investiert.

Richtig ist: Das ist zwar korrekt, aber das Jugendfreizeitheim Silberborn hat derzeit einem Investitionsstau von rund 2 Mio. Euro, insbesondere für den barrierefreien Ausbau des Jugendfreizeitheims, um auch Kindern und Jugendlichen mit einem Handicap die uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen. Dass der Inklusionsgedanke bei den Initiatoren des Bürgerbegehrens offenbar überhaupt keine Rolle spielt, ist für die beiden Verantwortlichen der SPDKreistagsfraktion besonders enttäuschend.

3. Es gab bislang keine Diskussion über Einsparmöglichkeiten und andere Alternativen, um das Defizit zu begrenzen.

Richtig ist: Das Jugendfreizeitheim befindet sich bereits seit vielen Jahren in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Alle Versuche, die Einrichtung durch veränderte Angebote oder auch durch bauliche Maßnahmen voranzubringen, blieben in Wirklichkeit ohne erkennbaren Erfolg. Vollkommen unzutreffend ist die Behauptung, es habe bislang keine Diskussion über Einspar- bzw. Optimiermöglichkeiten gegeben. Insbesondere 2017 hat die Kreisverwaltung hierüber auch die Mitglieder des Kreistages umfassend unterrichtet. Die jetzt von den Initiatoren des Bürgerbegehrens aufgeführten Aspekte zur Kostenoptimierung sind nicht neu und wurden soweit wie möglich bereits in den vergangenen Jahren ergriffen. Wer dieses negiert, hat nach der Auffassung von Uwe Schwarz und Peter Traupe bewusst das ausschließliche Interesse, gegen eine unumgängliche Entscheidung Stimmung im populistischen Sinne zu machen.

Der größte Kostenblock sind die Personalkosten. Natürlich könnte man zur Kostenreduzierung die Einrichtung in der belegungsschwachen Zeit im Dezember/Januar schließen. Dann müsste das Personal in dieser Zeit komplett den gesamten Jahresurlaub nehmen. Alternativ müsste mit Zeitverträgen gearbeitet werden und das Personal in dieser Zeit entlassen werden.

Das wäre erstens sehr unsozial und zweitens lässt sich unter diesen Voraussetzungen kein geeignetes Personal finden. Personal für das Jugendfreizeitheim zu finden, stellt schon jetzt ein erhebliches Problem dar. Auf ausgeschriebene Stellen in diesem Bereich gab es schon jetzt kaum bis keine Bewerbungen.

4. Das Jugendfreizeitheim verfügt über gut ausgestattete Zimmer und moderne sanitäre Anlagen.

Richtig ist: Das Jugendfreizeitheim wurde in den 60er Jahren errichtet, die Zimmer als auch die sanitären Anlagen wurden Anfang der 90er Jahre, also vor rd. 30 Jahren letztmalig saniert und verfügt noch nicht einmal über Waschbecken auf den Zimmern. Dieses mag zwar romantisch sein, aber die Auslastung zeigt, dass dieser Standard nur bedingt Begeisterung auslöst.

5. Das Haus bietet ausgezeichnete Sport- und Freizeitanlagen, die in der Region ihresgleichen suchen. Hier erfahren Kinder und Erwachsene zusammen Spaß an Bewegung.

Richtig ist: Das ist sicher richtig, nur diese Angebote werden überwiegend nicht von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus unserem Landkreis Northeim genutzt. Nur noch 17% der Gäste kommen aus unserem Landkreis. Der Landkreis Northeim muss aber alleine aus den Steuermitteln unserer Einwohnerinnen und Einwohner die Defizite bezahlen. Auch Landkreise, aus denen mehr Jugendliche das Freizeitheim besuchen, sind nicht bereit, sich an den Defiziten zu beteiligen.

6. Die Schließung würde eine weitere Schwächung des ländlichen Raumes bedeuten.

Richtig ist: Nach dem Willen des Kreistages soll ausdrücklich für die Einrichtung eine Nachnutzung für Zwecke der Jugendhilfe gefunden werden. Darüber hinaus können durch die Zuführung der jährlich freien Mittel in Höhe von 125.000 Euro an die Jugendstiftung des Landkreises Northeim viele zusätzliche Jugendprojekte für Kinder und Jugendliche im Landkreis Northeim (z. B. für Ferienfreizeiten) gefördert werden. Dadurch stehen auch im Haushalt des Landkreises wieder ausreichend Mittel zur Verfügung, um in unseren Städten und Gemeinden die dortigen JugendpflegerInnen mit 50 % der Kosten zu finanzieren.


Die tatsächliche Nachfrage nach Übernachtungen zeigt leider, dass das Jugendfreiheitheim offensichtlich den heutigen Anforderungen der Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen nicht mehr entspricht. Es hat einen Investitionsstau von 2 Millionen Euro und benötigt jährlich einen Betriebskostenzuschuss von 150.000 Euro, die ausschließlich von unserem Landkreis aufgebracht werden müssen. Da nur 17% der Nutzer aus unserem Landkreis kommen, ist es verantwortungsbewusst und gerechter, wenn diese 150.000 Euro jährlich anderen Maßnahmen für Jugendliche zugutekommen, z.B. zur Unterstützung für Ferienfreizeiten und für die Finanzierung der Jugendpfleger und Jugendpflegerinnen in unseren Städten und Gemeinden.

Uwe Schwarz und Peter Traupe betonen abschließend, dass das Vorhaben aus ihrer Sicht keinesfalls unparteiisch organisiert ist, denn als Rücksendeanschrift für die Unterschriftenlisten ist die Anschrift eines Kreistagsabgeordneten einer kleineren Gruppierung im Kreistag angegeben.

Beide stellen abschließend fest, dass das Vorhaben Unfug sei und bei erfolgreichem Ausgang die Öffentliche Hand erheblich weiter finanziell belasten werde.