Der Landrat wird gebeten, den Kreisgremien kurzfristig ein Konzept vorzulegen, mit dem die Schulsozialarbeit im Landkreis Northeim über den 1. Januar 2015 im Rahmen der Zuständigkeit als örtlicher Träger der Jugendhilfe dauerhaft als kommunale Aufgabe fortgeführt werden kann. Die finanziellen Voraussetzungen für die Haushalte 2015 ff. sind zu schaffen.

Begründung
Die soziale Arbeit in den Schulen ist auch in unserem Landkreis eine der Säulen eines leistungsfähigen Beratungs- und Unterstützungssystems der Schule. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Landkreis Northeim leisten eine wichtige und wertvolle Arbeit in den Schulen des Landkreises Northeim.

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit erfolgte bisher durch die Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes. Dafür hat der Bund befristet für die Jahre 2011 bis 2013 Mittel zur Verfügung gestellt, die das Land Niedersachsen in vollem Umfang an die Kommunen weitergeleitet hat. Damit wurde eine befristete Entlastung des örtlichen Jugendhilfeträgers bei den nachrangigen Jugendhilfemitteln erreicht. Der Landkreis Northeim hat sich –wie auch das Land Niedersachsen und andere Kommunen– für eine Fortführung der Finanzierung durch den Bund stark gemacht. Eine Fortführung der Finanzierung durch den Bund ist bislang nicht absehbar und unter Berücksichtigung grundgesetzlicher Regelungen zudem nicht realistisch.

Auf einer weiteren Linie wird die schulische Sozialarbeit auch im Landkreis Northeim durch das Land Niedersachsen im Rahmen des so genannten „Hauptschulprofilierungsprogramms“ finanziert.

In diesem Programm werden Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen, in Hauptschulzweigen zusammengefasster Schulen, an Oberschulen und an Kooperativen Gesamtschulen sowie in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen von sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit spezifischen Maßnahmen unterstützt und auf den Übergang Schule - Beruf vorbereitet.

Derzeit gewährt das Land Niedersachsen auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung" Zuwendungen an die Schulträger. Das so genannte „Hauptschulprofilierungsprogramm" ist mit rund 13,5 Millionen Euro jährlich finanziell bis zum Jahr 2016 abgesichert worden. Eine Verlängerung der bestehenden Zuwendungsrichtlinie für zwei Jahre ist durch die Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt.

Die Kreistagsgruppe SPD/Grüne begrüßt ausdrücklich, dass die Niedersächsische Landesregierung das Hauptschulprofilierungsprogramm fortführen wird und die soziale Arbeit in Schulen auf diese Weise gestärkt und systematisch in die schulische Arbeit integriert wird.

Vor dem Hintergrund der ausgelaufenen und von vorne herein befristeten Bundesmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und der Ermöglichung einer nahtlosen Fortführung der schulischen Sozialarbeit hat der Kreistag des Landkreises Northeim für das Jahr 2014 über den Haushalt der KVHS eine Zwischenfinanzierung beschlossen. Dabei war den Fraktionen des Kreistages klar, dass es sich bei den Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket um eine Anschubfinanzierung handelt und –unter der Prämisse der Fortführung der Schulsozialarbeit- für die Jahre 2015 ff. daher die Notwendigkeit erwächst, die Schulsozialarbeit als Element der wirtschaftlichen Jugendhilfe aus dem Kernhaushalt des Landkreises zu finanzieren.

Die Kontinuität der Beschäftigung der sozialpädagogischen Fachkräfte ist für die betroffenen Schulen von großer Bedeutung. Auch im Hinblick auf die beabsichtigte Weiterentwicklung der schulischen Sozialarbeit durch die Niedersächsische Landesregierung besteht für uns ein großes Interesse der Absicherung dieses sozialpädagogischen Instruments. Nicht zuletzt ist es uns ein wichtiges Anliegen, den hervorragend qualifizierten Fachkräften eine verlässliche und dauerhafte berufliche Perspektive aufzuzeigen.